- Sicherheitsbeauftragter
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Person in einem Betrieb, einer Organisation, die die Sicherheit überwachen soll:er ist S. in einer Maschinenbaufabrik.
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Sicherheitsbeauftragter,gemäß § 22 SGB VII vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten zu bestellende Person. Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, sich v. a. vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten ist von der Beschäftigtenzahl sowie dem branchenspezifischen Unfallrisiko abhängig und wird in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Die erforderliche Kenntnisse vermitteln Lehrgänge der Berufsgenossenschaften u. a. Institutionen; gegebenenfalls arbeiten Sicherheitsbeauftragte mit Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) zusammen.
Universal-Lexikon. 2012.